Gewährleistung und Garantie
1. Die durch insGraf gelieferten Waren unterliegen der gesetzlichen Gewährleistung. Diese beträgt 2 Jahre gegenüber Kunden, die Verbraucher (gemäß § 13 BGB) sind, und 1 Jahr gegenüber Kunden, die Unternehmer (gemäß § 14 BGB, z.B. Kindergärten, Krippen, Schulen, Horte, Heime, Arztpraxen, Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen etc.) sind. Die Frist beginnt mit Auslieferung der bestellten Waren an den Kunden. (siehe § 12 unserer AGB)
2. Eine darüber hinausgehende Herstellergarantie gewähren wir auf Produkte, die mit dem Hinweis „Garantie“ gekennzeichnet sind, und zwar für den dort angegebenen Zeitraum und Umfang.
3. Die Gewährleistung umfasst Sachmängel an der gelieferten Ware, die durch Produktionsfehler verursacht sind und bereits bei Auslieferung bestanden.
4. insGraf garantiert, dass die gelieferten Waren mangelfrei und funktionstüchtig sind, sofern ihre Nutzung unter entsprechenden Bedingungen und gemäß ihrem Bestimmungszweck sowie unter Einhaltung allgemein bekannter Grundsätze für den Gebrauch der jeweiligen Ware und insbesondere der in der Gebrauchsanweisung des Herstellers aufgeführten Empfehlungen erfolgt.
5. Die Gewährleistung durch insGraf erstreckt sich nicht auf Mängel, die der Kunde selbst zu vertreten hat. Bei unsachgemäßem oder im Widerspruch zu den mitgelieferten Empfehlungen oder zum Verwendungszweck der Ware stehendem Gebrauch verliert der Käufer sämtliche Gewährleistungsansprüche.
6. Wurde im Kaufvertrag die Montage durch den Verkäufer vereinbart, bescheinigt der Käufer mit der vorbehaltlosen Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls, dass die gelieferten Waren mangelfrei sind.
7. Von der Gewährleistung bzw. Garantie ausgenommen sind:
2. Eine darüber hinausgehende Herstellergarantie gewähren wir auf Produkte, die mit dem Hinweis „Garantie“ gekennzeichnet sind, und zwar für den dort angegebenen Zeitraum und Umfang.
3. Die Gewährleistung umfasst Sachmängel an der gelieferten Ware, die durch Produktionsfehler verursacht sind und bereits bei Auslieferung bestanden.
4. insGraf garantiert, dass die gelieferten Waren mangelfrei und funktionstüchtig sind, sofern ihre Nutzung unter entsprechenden Bedingungen und gemäß ihrem Bestimmungszweck sowie unter Einhaltung allgemein bekannter Grundsätze für den Gebrauch der jeweiligen Ware und insbesondere der in der Gebrauchsanweisung des Herstellers aufgeführten Empfehlungen erfolgt.
5. Die Gewährleistung durch insGraf erstreckt sich nicht auf Mängel, die der Kunde selbst zu vertreten hat. Bei unsachgemäßem oder im Widerspruch zu den mitgelieferten Empfehlungen oder zum Verwendungszweck der Ware stehendem Gebrauch verliert der Käufer sämtliche Gewährleistungsansprüche.
6. Wurde im Kaufvertrag die Montage durch den Verkäufer vereinbart, bescheinigt der Käufer mit der vorbehaltlosen Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls, dass die gelieferten Waren mangelfrei sind.
7. Von der Gewährleistung bzw. Garantie ausgenommen sind:
– Farbunterschiede zwischen einzelnen Partien,
– Unterschiede in der Holzmaserung oder der Struktur der Bezugsstoffe, die technologisch bedingt sind,
– Beschädigungen und Veränderungen mechanischer oder chemischer Art, Verfärbungen, Ausbleichen oder Verlust der Farbintensität, die durch Lichteinwirkung bedingt sind,
– natürliche Abnutzungserscheinungen und übliche Gebrauchsspuren.
8. Die Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche erlöschen im Falle von:
– Mängeln infolge falscher Montage,
– Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch,
– Schäden infolge von Reparaturen oder Veränderungen am Produkt durch unautorisierte Personen bzw. durch den Kunden selbst,
– Auf- oder Ablösungserscheinungen an Möbelplatten, Furnieren oder Beschichtungen infolge von Durchfeuchten bzw. Durchnässen,
– Beschädigungen, Verziehen bzw. Schrumpfen von Folien oder anderen Beschichtungen, die auf einen mangelhaften Schutz der Möbel vor der Einwirkung von Wärmequellen zurückzuführen sind,
– unsachgemäßer oder mangelnder Reinigung und Pflege der Möbel, bspw. durch die Verwendung ungeeigneter Reinigungs- oder Pflegemittel, die für Möbel schädliche Substanzen enthalten,
– Verschmutzungen an Möbeln, Schaumstoffprodukten und anderen Erzeugnissen, die zu dauerhaften Schäden führen können,
– Schäden, die durch die Demontage und erneute Montage des Möbelstücks bzw. eines Möbelsatzes entstanden sind.
8. Wenn Sie Abweichungen, Mängel oder Beschädigungen, welcher Art auch immer, an den gelieferten Waren feststellen, dürfen Sie das mangelhafte Produkt nicht weiter benutzen und müssen es vor weiterem Gebrauch sichern, um eine Vergrößerung des Schadens zu vermeiden.
9. Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Waren unverzüglich nach Auslieferung an ihn zu untersuchen. Ein festgestellter Mangel ist innerhalb von 5 Werktagen nach Auslieferung beim Verkäufer anzuzeigen. Zur Anzeige kann das auf unserer Webseite verfügbare Formular verwendet werden. Wird der Mangel nicht innerhalb der genannten Frist angezeigt, erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Das Formular finden Sie hier: Reklamationsformular
10. Wird der angezeigte Mangel von insGraf anerkannt, so hat der Kunde im Rahmen der Gewährleistung Anspruch auf Nacherfüllung. Diese umfasst entweder die kostenfreie Reparatur der mangelhaften Ware, die kostenfreie Lieferung eines Ersatzteils oder die kostenfreie Ersatzlieferung eines mangelfreien Produkts. Die Wahl der Art der Nacherfüllung obliegt gegenüber Unternehmern dem Hersteller, gegenüber Verbrauchern dem Kunden. insGraf darf die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
11. insGraf kann die zu erbringende Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Dem Käufer steht jedoch das Recht zu, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten.
12. Ist der Austausch eines Produktes oder Teiles erforderlich, das aus Materialien gefertigt wird, die der Hersteller nicht mehr in seinem Sortiment hat (bspw. eine bestimmte Möbelplatte oder Tischplatte, Farbe des Bezugstoffes), so ist der Käufer verpflichtet, ein preislich vergleichbares Ersatzmaterial bzw. Ersatzprodukt aus dem aktuellen Sortiment des Herstellers zu wählen, aus dem das Ersatzprodukt bzw. Ersatzteil gefertigt werden soll. Teilt der Käufer dem Verkäufer seine Wahl nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt eines Angebots mit, so gilt dies als Rücktritt des Käufers von seinen Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen.
13. Bei der Erfüllung des Gewährleistungs- bzw. Garantieanspruchs durch Reparatur kommt es nicht zu einer Verlängerung des Gewährleistungs- bzw. Garantiezeitraums für das reparierte Teil um die Zeit der Reparatur. Der Gewährleistungs- bzw. Garantiezeitraum für das reparierte Teil endet vielmehr zusammen mit der Gewährleistung bzw. Garantie für das Produkt als Ganzes.
14. Der Hersteller haftet nicht für Imageschäden oder finanzielle Schäden, die dadurch entstehen, dass die gelieferte Ware wegen der Erfüllung von Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen und Serviceleistungen nicht in Gebrauch genommen bzw. nicht genutzt werden kann.
Mit Fragen rund um unsere Produkte, insbesondere zu den entsprechenden Gebrauchsempfehlungen und Pflegehinweisen für unsere Möbel und Schaumstoffprodukte sowie zu unseren Gewährleistungs- und Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.